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Gewinnspiel

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Eine Siebträger Maschine Bezzera BZ09 GEWINNEN!

Gewinnspielbedingungen:
Aktionszeitraum vom 26.02. – 02.03.203. Pro Firma kann jeder Ansprechpartner nur 1x teilnehmen. Die Siebträgermaschine wird ab dem 03.03. verlost und der Gewinner per Email benachrichtigt. Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass ihr Name in den sozialen Medien als Gewinner publiziert wird. Gewinn kann nicht in bar ausbezahlt werden.

Allgemeine Gewinnspielbedingungen
Cornect Exhibition


§ 1 Gewinnspiele


Gewinnspiele werden von CORNECT Exhibition in keiner Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern veranstaltet, grundsätzlich kein Sponsoring des Gewinns. CORNECT Exhibition nimmt die Auslobung der Preise vor.


§ 2 Gewinnspielteilnahme


1. Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist nur volljährigen, voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Minderjährige oder sonst in ihrer Geschäftsfähigkeit Beschränkte bedürfen, soweit ihre Teilnahme nicht generell untersagt ist, des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.
2. Eine wirksame Teilnahme liegt vor, wenn der Nutzer alle Pflichtangaben des Anmeldeformulars ausgefüllt hat und fristgerecht bei CORNECT Exhibition abgibt oder über die Webseite teilnimmt. Maßgebliches Datum für den Einsendeschluss ist der elektronisch protokollierte Eingang des Gewinnspielformulars bei CORNECT Exhibition oder die Abgabe des Bierdeckels während der Messe in die Losbox.


§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel


1. Bei Verstößen gegen die Spielregeln oder bei Einsatz technischer Mittel oder sonstiger manipulativer Hilfsmittel ist CORNECT Exhibition berechtigt, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer auszuschließen, ihnen ihre Gewinne abzuerkennen oder gegebenenfalls zurückzuverlangen.
2. Wenn Nutzer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antworten, können sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitarbeiter vonCORNECT Exhibition und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


§ 4 Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung


1. Die Gewinner der Gewinnspiele werden per Losverfahren unter den Teilnehmern ermittelt.
2. Die Gewinner werden von CORNECT Exhibition über den Gewinn benachrichtigt. CORNECT Exhibition ist berechtigt die entsprechenden, zur Gewinnbenachrichtigung erforderlichen Daten an den Kooperationspartner zu übermitteln. Nach der Gewinnbenachrichtigung muss eines Übermittlung von Adressdaten an CORNECT Exhibition erfolgen um den Gewinn liefern zu können.
3. Sachgewinne können nicht ersatzweise bar ausgezahlt werden.
4. Gewinne sind nicht übertragbar.
5. Sämtliche Folgekosten der Gewinne sind vom Gewinner selbst zu tragen. Eine Kostentragung durch CORNECT Exhibitionist in keinem Fall möglich.
6. Ist der ausgelobte Gewinn dem Gewinner nicht mit vertretbarem Aufwand zustellbar, so ist CORNECT Exhibition zur Stellung eines angemessenen Ersatzgewinnes berechtigt.
7. Die Auslieferung der Gewinne kann nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei erfolgen. Eventuell anfallende Zölle oder erhöhter Lieferungsaufwand für eine Auslieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen.
8. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei CORNECT Exhibition, so verfällt der Gewinn ersatzlos.
9. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Gewinn ebenfalls ersatzlos. Anderes gilt nur für die in § 5 gesondert behandelten speziellen Gewinne.
10. Es besteht kein Anspruch des Gewinners auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Abweichungen in Farbe, Modell etc. sind vom Gewinner hinzunehmen.
11. Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.
12. Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz von CORNECT Exhibition im Rahmen des Gewinnspiels.


§ 5 Besondere Vorschriften für spezielle Gewinne


1. Geldgewinne werden gegen Angabe einer Bankverbindung durch den Gewinner auf das angegebene Konto ausgezahlt. Mit der, der Bankverbindung gemäßen Auszahlung, ist die Zahlungsverpflichtung erfüllt. Fehler oder Probleme im Rahmen der Auszahlung, die CORNECT Exhibition oder seine Kooperationspartner nicht zu vertreten haben, gehen zu Lasten des Gewinners.
2. Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Gewinnen wird die Auslieferung dadurch ersetzt, dass dem Gewinner der entsprechende Kfz-Händler genannt wird, der das Kfz bzw. Motorrad aushändigt. Wird das Kfz bzw. Motorrad nicht innerhalb einer durch CORNECT Exhibition festgesetzte Frist abgeholt, so verfällt der Gewinn. Kosten der Abholung und jegliche Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.
3. Reisegewinne werden vom Reiseveranstalter direkt abgewickelt. Den Reisetermin bestimmt ausschließlich der Reiseveranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Eine telefonische Buchung ist nicht möglich. Wird die Reise nicht angetreten, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Kosten der An- und Abreise zum Startpunkt der Gewinnreise sind vom Gewinner selbst zu tragen.


§ 6 Haftung


1. CORNECT Exhibition wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
2. Für Sach- und Rechtsmängel an den von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Gewinnen, haftet CORNECT Exhibition nicht.
3. CORNECT Exhibition haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Insbesondere bezieht sich dies auf die Veröffentlichung der Namen der Gewinner.
5. Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen CORNECT Exhibition zu richten, die den Gewinn zur Verfügung gestellt haben. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche von CORNECT Exhibition gelten als an den Gewinner abgetreten.
6. Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, haftet CORNECT Exhibition, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht.


§ 7 Sonstiges


1. Für die Durchführung von Gewinnspielen durch CORNECT Exhibition gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Fürth.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Gewinnspielbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
3. CORNECT Exhibition behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischer oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet ist.


§ 8 Löschung der Teilnahmedaten


1. Sofern beim Gewinnspiel nicht anders vermerkt, werden Teilnehmerdaten spätestens 30 Tage nach Beendigung des Gewinnspiels unwiderruflich gelöscht.
Lediglich die Emailadresse so wie die Firmendaten werden für den Newletterversand verwendet.


§ 9 Datenschutz


1. Alle personenbezogenen Daten, insbesondere Vor- und Zuname, Adresse und Email-Adresse des Teilnehmers, werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten findet nur im Rahmen des Newsletters wie in Punkt 1. beschrieben, statt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Langenzenn, 26.02.2023
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